Architektenleistung in Leistungsphasen

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI weißt im Einzelnen folgende Phasen aus:

  • Leistungsphase 1 – befasst sich mit der eigentlichen Grundlagenermittlung, der groben Klärung der Bebaubarkeit unter Einbeziehung der einschlägigen Verordnungen und Gesetze
  • Leistungsphase 2 – ist Teil der Vorbereitung einer Entwurfsplanung und eine Abstimmung zur Aufgabenstellung. Hierunter fällt die Erarbeitung eines Planungskonzeptes, sowie das grobe Skizzieren und Erläutern einer baulichen Lösung. Behörden werden erstmals für Absprachen mit einbezogen und eine erste Kostenschätzung erarbeitet.
  • Leistungsphase 3 – Ziel dieser Phase ist die Ausarbeitung einer stimmigen und realisierbaren Lösung. Im Vordergrund steht die stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung, unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer und technischer Aspekte. Behörden und andere Fachplaner werden bezüglich der Genehmigungsfähigkeit konsultiert. Eine erste Kostenberechnung nach DIN 276 oder WoFlV wird erstellt.
  • Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung – hierin werden alle Unterlagen zusammengestellt, die für die Genehmigung des Bauwerks erforderlich sind – Lageplan, Zeichnungen, Formulare, Berechnungen, Beschreibungen sowie die Statik und der Wärmeschutznachweis.
  • Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung – baut auf den genehmigten Plänen auf und erfordert zur Detaillierung umfangreiche Abstimmung mit Fachingenieuren und ausführenden Gewerken. Ziel ist die Erstellung maßstäblich größerer Pläne, die auf der Baustelle den Gewerken als Montageanleitung dienen. Bestandteil dieser Planung sind z. Bsp. Maße, Materialien sowie deren Qualität und Beschaffenheit, Toleranzen, Höhen und Verarbeitungshinweise.
  • Leistungsphase 6 – bereitet die Vergabe von Bauleistungen an Firmen nach Erstellung von Leistungsverzeichnissen vor. Dies sind Aufstellungen mit einem Mengen- und Massengerüst, die von Gewerken mit ihren kalkulierten Einheitspreisen auszufüllen sind. Die Summe ergibt die voraussichtlichen Kosten dieses Gewerks.
  • Leistungsphase 7 – Vergabe – die eingegangenen Leistungsverzeichnisse werden gegenüber gestellt und kontrolliert – es erfolgt die Vergabe der Leistung an den geeigneten Unternehmer. Aus der Summe der eingegangenen Leistungsverzeichnisse ergibt sie der Kostenanschlag nach DIN 276.
  • Leistungsphase 8 – Bauphase – hierin spielt die Koordination der Handwerkerausführungen, sowie die Überwachung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung und den Ausführungs-plänen die entscheidende Rolle. Im der laufenden Bauphase erfolgt die Kostenfeststellung – die tatsächlichen Ermittlung der Kosten anhand von Rechnungen und Nachträgen.
  • Leistungsphase 9 – betrifft die Dokumentation und Restabwicklung der Baumaßnahmen mit z.b Bsp. einer Zusammenstellung von Beteiligten, Gewährleistungfristen der Unternehmen sowie wichtige Unterlagen zu den verbauten Produkten.