Einfamilienhäuser

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Einfamilienhaus Familie G. - Mainz Kostheim

Die Intension des Bauherren war die bauliche Nutzung eines großen Grün-Grundstückes, welches aber eigentlich keine Bebauung erlaubte.

Nur in enger Abstimmung mit dem Bauamt in Wiesbaden und dem Bauherren, wurde über einen Trick die Baugenehmigung erteilt.

Das Hauptgrundstück, welches ausreichend ungenutzte Fläche auswies, trat ein Teil "bebaubare Fläche" zu Gunsten des Grün-Grundstücks ab.

Nach der Neueinmessung und Vereinigung des neuen kleinen Baugrundstücks mit der Grünfläche konnte nun der Bau realisiert werden und das Grün-Grundstück fungiert seither als Gartenfläche.

Eine sehr spannende Aufgabe für einen Architekten - das Unmögliche möglich zu machen.

 

Das Einfamilienhaus ist nach Hessischer Bauordnung in die Gebäudeklasse 1 einzuordnen. Übernommen wurden hier die Leistungsphasen 1-3 der HOAI.

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Einfamilienhaus L. - Mainz Hechtsheim

Auf diesem Grundstück im alten Ortskern von Mainz-Hechstheim, stand ein altes Haus von 1906 dessen Substanz keine sinnvolle Restaurierung mehr zuließ.

Statt dessen wurde hier das alte Gebäude abgerissen und ein neuer, zweigeschössiger Bau mit Satteldach geplant.

Der Bau befindet sich noch im Planungsstadium.

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